Mitsprachemöglichkeiten im Wohnheim Frankenhöhe

Freiheit ist ein weiter Begriff. Was bedeutet Freiheit im Kontext eines Wohnheims für Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung? Die persönliche Freiheit ist ein zentraler Wert, der in den Konzepten unserer Einrichtung, dem AWO Wohnheim Frankenhöhe, verankert ist. Uns ist es ein großes Anliegen, dass jeder Mensch sein Leben nach den eigenen Vorstellungen gestalten kann.

Und dennoch: Die persönliche Freiheit unserer Bewohner*innen stößt an verschiedenen Stellen an ihre Grenzen. Dies kann schon beim Eintritt in unsere Einrichtung geschehen. Natürlich setzen wir voraus, dass sich eine Person aktiv und freiwillig für einen Wohnplatz und eine Begleitung durch unsere Einrichtung entscheidet. Doch besteht bei den langen Wartelisten für Wohnheimplätze eine wirkliche Wahlfreiheit? Besteht eine Wahlfreiheit, wenn wir nur noch einen Platz in einem Doppelzimmer zur Verfügung haben? Entsprechen gewisse bauliche Maßnahmen und Hygienevorschriften, die uns Behörden vorschreiben, wirklich dem Bedarf unserer Bewohnerschaft? Hinzu kommt, dass gewisse Aktivitäten und Verpflichtungen Teil unseres pädagogischen Konzepts sind, deren Sinn sich nicht für all unsere Bewohner*innen erschließt, und die somit als Beschneidung in der persönlichen Freiheit wahrgenommen werden.

Heimbeirat als wichtige Instanz

Unsere Aufgabe als Einrichtung ist es, dieses Spannungsfeld als solches zu erkennen, zu akzeptieren und einen möglichst ausgeglichenen Umgang in unserem professionellen Alltag damit zu finden. Eine unserer wichtigsten ausgleichenden Instanzen hierfür ist unser Heimbeirat. Unser Heimbeirat besteht aktuell aus drei gewählten Bewohner*innen unserer Außenwohngruppen, deren Aufgabe es ist, die Interessen ihrer Mitbewohner*innen gegenüber der Einrichtungsleitung zu vertreten. Dazu finden regelmäßige Sitzungen statt, in denen über Verträge, Freizeitaktivitäten, die Betreuungsqualität sowie Veränderungen in der Mitarbeiter- wie auch Bewohnerschaft informiert und diskutiert wird. So standen beispielsweise die vergangene Bewohnerversammlung sowie die Ergebnisse der Zufriedenheitsbefragung auf der Tagesordnung der letzten Besprechung.

„Wir finden es gut, dass wir beim Bezirk sowie bei der Heimaufsicht dabei sein dürfen“, betont der vorsitzende Heimbeirat des AWO Wohnheims Frankenhöhe und meint zum Thema Freiheit: „Mitsprache ist uns sehr wichtig. Wir möchten uns um unsere Mitbewohner kümmern und uns für sie einsetzen“. Und dennoch stoßen auch unsere Heimbeiräte immer wieder an die Grenzen ihrer Möglichkeiten. Die Bedürfnisse der Mitbewohner*innen sind so unterschiedlich, dass diese kaum alle unter einen Hut zu bringen sind, zumindest nicht in den aktuellen Leistungsstrukturen. 

Aus diesem Grund sind wir im AWO Wohnheim Frankenhöhe der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auch sehr wohlgesinnt. Wir sind der Ansicht, dass Mitsprache und Teilhabe nicht nur in den Qualitätsgesetzen verankert sein dürfen, sondern dass ein individueller Rechtsanspruch auf bedarfsorientierte Leistungen entstehen und konsequent bei den Leistungsträgern eingefordert werden muss.
 

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