Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen: AWO fordert umfassende Barrierefreiheit im Gesundheitssystem  

‚Eintritt zum Arzt leider nicht möglich!‘. Nur jede vierte Praxis in Deutschland ist in Teilen barrierefrei, weniger als ein Drittel ist barrierereduziert.1 „Aus Sicht der AWO ist das ein unhaltbarer Zustand,“ konstatiert AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. „14 Jahre nach Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention ist das ein Skandal! Gesundheit ist ein Menschenrecht. Allen Menschen ist der gleichberechtigte Zugang zu Gesundheitsleistungen zu ermöglichen!“  

Von der Bundesregierung fordert die AWO-Präsidentin mehr Finanzmittel für den barrierefreien Umbau des Gesundheitswesens: “Wir müssen aus dem Schneckentempo der letzten Jahre herauskommen. Menschen brauchen sofort Zugang zu ärztlichen Einrichtungen. Fehlender Zutritt für Menschen mit Behinderungen zu Arztpraxen und Gesundheitseinrichtungen ist ein Armutszeugnis für unser Gesundheitssystem und kann schwerwiegende gesundheitliche Folgen für Betroffene haben.“  

Sonnenholzner, die selbst Ärztin ist, führt weiter aus: „Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag versprochen, bis zum Ende des Jahres 2022 einen Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen aufzustellen. Am heutigen 5. Mai 2023, dem Europäischen Protesttag, liegt immer noch kein Plan vor. Es ist Zeit für die Bundesregierung, auf Worte Taten folgen zu lassen. Sie muss konkrete Schritte benennen und verbindliche Zeiträume definieren, in denen die vollständige Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen im Gesundheitssystem umgesetzt wird.“ 

Durch die Ratifizierung der UN-BRK ist Deutschland dazu verpflichtet, Menschen mit Behinderungen eine wohnortnahe gesundheitliche Versorgung auf demselben Standard zu garantieren wie Menschen ohne Behinderungen. Außerdem sollen sie alle Leistungen der gesundheitlichen Versorgung erhalten, die sie aufgrund ihrer Behinderung benötigen. Des Weiteren haben alle Versicherten das Recht, sich ihre Ärztin frei zu wählen. In § 17 Abs. 1 SGB I heißt es zudem, dass die Leistungsträger darauf hinwirken müssen, dass Sozialleistungen in barrierefreien Räumen erbracht werden. In der Praxis stoßen Menschen mit Behinderungen in Deutschland vielerorts jedoch auf zahlreiche Barrieren: Sei es die nicht barrierefreie Internetseite, der fehlende Aufzug oder nicht vorhandene Informationsmaterialien in einfacher oder Leichter Sprache.   
 
 
1 Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion vom Oktober 2020 (Drucksache 19/23214 (bundestag.de)); vgl. Zahlen der KBV zitiert in: DVFR Reha Recht: Bundesinitiative Barrierefreiheit auf den Weg gebracht (reha-recht.de) und Drucksache 20/4977 --- Eckpunkte für die Bundesinitiative Barrierefreiheit – Deutschland wird barrierefrei (bundestag.de).
 

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