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Übersicht über die Entgelte der verschiedenen Angebote

Unsere Angebote finanzieren sich auf der Grundlage des Sozialgesetzbuchs (SGB) und wurden aufgrund des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) neu strukturiert. Die Tarife werden nun getrennt betrachtet und können auf Basis des SGB XII (existenzsichernde Leistungen) und SGB IX (Leistungen der Eingliederungshilfe) finanziert werden. Die Entgelte basieren auf Vergütungsvereinbarungen mit dem Bezirk Mittelfranken. Voraussetzung für die Kostenübernahme sind Leistungsbescheide der zuständigen Träger der Sozialhilfe und Eingliederungshilfe – in der Regel des Bezirks Mittelfranken.

Entgelte für besondere Wohnform im Haupthaus und in den AWG (inkl. Arbeitstherapie)

Die Entgelte für die besonderen Wohnformen setzen sich zusammen aus Kosten für 

  • Wohnraumüberlassung (nach unterschiedlichen Kategorien)
  • Lebensunterhalt (inkl. Verpflegung und hauswirtschaftliche Versorgung)
  • Fachliche Betreuungsleistung
     
Wohnraumüberlassung (€/Monat)
Standort/Zimmerkategorie Haupthaus - Doppelzimmer Haupthaus - Einzelzimmer Außenwohngruppen
Monatliche "Nettokaltmiete" 140,84 € 280,77 € 323,36 €
   davon Möblierung 29,71 € 29,71 € 29,71 €
   davon Instandhaltung 20,67 € 20,67 € 20,67 €
   davon Haushaltsgroßgeräte 26,60 € 26,60 € 26,60 €
Monatliche Betriebskosten 38,48 € 38,48 € 38,48 €
Monatliche Heizkosten 28,11 € 28,11 € 28,11 €
Haushaltsstrom 19,93 € 19,93 € 19,93 €
Telekommunikation, Rundfunk, Fernsehen, Internet 5,26 € 5,26 € 5,26 €
Gesamte Kosten
der Wohnraumüberlassung
232,62 €
(7,65 €/Tag)
372,55 €
(12,25 €/Tag)
415,14 €
(13,65 €/Tag)
Lebensunterhalt (€/Monat)
Lebensunterhalt (inkl. Verpflegung und hauswirtschaftliche Versorgung) 245,77 € (8,08 €/Tag)
   davon Verpflegung 139,93 € (4,60 €/Tag)
Fachliche Betreuungsleistung (€/Monat)
Fachleistungen 3.235,13 € (106,35 €/Tag)
       
Total / Monat 3.713,52 € 3.853,45 € 3.896,04 €
Total / Tag 122,08 € 126,68 € 128,08 €


Entgelte im ambulant Betreuten Wohnen (exkl. Arbeitstherapie)

Im Betreuten Wohnen richtet sich das Entgelt im individuellen Unterstützungsbedarf. Es gibt unterschiedliche Betreuungsschlüssel je nach benötigtem und gewünschtem zeitlichem Umfang der Unterstützung.

Hilfeempfängergruppe Tagessatz
HEG 1 23,76 €/Tag
HEG 2 30,04 €/Tag
HEG 3 42,61 €/Tag
HEG 4 80,30 €/Tag

Entgelte für externe Arbeitstherapie

Für die Teilnahme an der externen Arbeitstherapie gibt es einen einheitlichen Tagessatz.

Tagessatz 14,62 €/Tag

 

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In einem persönlichen Beratungstermin erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot ganz nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen.

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Häufig gestellte Fragen

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Welche Kosten enstehen während meines Heimaufenthaltes?

Die monatlichen Gesamtkosten für Ihren Aufenthalt berechnen sich aus dem Pflegeaufwand, der sich aus dem Pflegegrad messen lässt, -  Ausbildungszuschlag, - Anteil für die Unterkunft, - Anteil für die Verpflegung und den Investitionskosten für das Einzel- oder Doppelzimmer. Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten.

Die Kosten und den Anteil der Pflegekasse können Sie detailliert unseren Preislisten entnehmen. So wissen Sie immer genau, welche Kosten Sie zu tragen haben.
Wir beraten Sie gerne, ob und wie Sie Unterstützung beim Sozialhilfeträger anfordern können.
 

Was ist, wenn ich mir einen Pflegeplatz finanziell nicht leisten kann?

Oftmals reichen die finanziellen Möglichkeiten, die sich aus Rentenanspruch und Rücklagen ergeben, nicht aus, um die laufenden Kosten eines Heimplatzes zu decken. In diesen Fällen haben Sie in der Regel Anspruch auf Leistungen des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe (Regierungebezirk, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben), der die Kosten hierfür übernimmt. Nähere Informationen erhalten Sie in unserer Verwaltung. Individuelle Beratung und Antragsaufnahme erfolgt in ihrer Gemeindeveraltung, dem Landratsamt oder der zuständigen Sozialverwaltung Ihres Regierungsbezirkes.

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